Umsetzung einer Einzelmaßnahme
Sie planen die Sanierung einzelner Bestandteile Ihrer Immobilie wie bspw. Dach dämmen, neue Fenster einbauen oder Außentüren erneuern. Profitieren Sie vom 15%-Förderbonus.
(+5% durch den iSFP) Anfrage
Als unabhängiges Ingenieurbüro begleiten wir Sie professionell bei der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes. Sichern Sie sich bis zu 70% staatliche Förderung mit maßgeschneiderten Energiekonzepten.
100%
Unabhängig
DENA
Gelistet
70%
Max. Förderung
Erhalten Sie einen maßgeschneiderten Fahrplan für Ihr Wohngebäude und sichern Sie sich automatisch **5% Extra-Förderung** für viele Folgemaßnahmen zusätzlich zu den ohnehin bestehenden 15% Förderung für jede Einzelmaßnahme.
Klimaschutz & Kostenersparnis für Ihre Immobilie
Wir analysieren den energetischen Zustand Ihres Gebäudes fachmännisch und zeigen Ihnen wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungswege auf.
Sie planen die Sanierung einzelner Bestandteile Ihrer Immobilie wie bspw. Dach dämmen, neue Fenster einbauen oder Außentüren erneuern. Profitieren Sie vom 15%-Förderbonus.
Wir erarbeiten konkrete aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte für ein optimales Gesamtergebnis. Die Erstellung des iSFP wird mit 50% der Kosten durch das BAFA bezuschusst und im Anschluss erhalten Sie zusätzliche 5% Förderbonus je Einzelmaßnahme.
Egal ob bedarfs- oder verbrauchsorientiert: Wir erstellen Ihren rechtskonformen Energieausweis für den Immobilienverkauf, die Neuvermietung oder Eigennutzung gemäß GEG.
Wir planen die detaillierte Umsetzung der gewünschten Maßnahmen und überwachen die handwerkliche Umsetzung vor Ort, vermeiden Wärmebrücken und Schimmelrisiken und sichern so den langfristigen Werterhalt Ihrer Immobilie.
Von der Beantragung bis zur Auszahlung. Wir übernehmen die technische Projektbeschreibung (TPB) und die finale Bestätigung nach der Durchführung (BzA/BnD) der energetischen Maßnahmen.
Planung des Umstiegs auf erneuerbare Energieträger (Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse). Gerne unterstützen wir Sie auch dabei, um zwischen 30-70% Fördermittel für den Heizungstausch zu erhalten.
Ermitteln Sie mit wenigen Klicks die geschätzten Kosten und Ihre staatliche Förderung für Ihr geplantes Sanierungsvorhaben.
Einfach, strukturiert und stressfrei
Wir übernehmen den bürokratischen Aufwand für Sie. So läuft Ihre Zusammenarbeit mit uns ab:
Sie schildern uns Ihr Vorhaben per Telefon oder über unser Web-Anfrageformular.
Wir begutachten die Bausubstanz, Fenster, Dach und die Heizungstechnik Ihrer Immobilie.
Wir erstellen die Berechnungen und Ihren individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Wir reichen die Anträge bei der BAFA oder KfW ein – noch *vor* der Beauftragung der Handwerker.
Sie setzen die Maßnahmen mit Fachfirmen um. Wir begleiten den Prozess und prüfen die Qualität.
Als inhabergeführtes Ingenieurbüro stehen wir für neutrale Beratung ohne Verkaufsinteressen für bestimmte Produkte oder Handwerksfirmen.
Unsere Berechnungen basieren auf fundierten physikalischen Daten und langjähriger Praxiserfahrung in der Bauphysik. Dadurch garantieren wir Ihnen praxistaugliche Sanierungskonzepte mit verlässlichen Amortisationszeiten.
M.Sc. Tribanek
Inhaber & Staatlich zertifizierter Energieeffizienz-Experte
Die Beantragung von Fördermitteln ist komplex und ändert sich laufend. Wir sind tagesaktuell geschult und zertifiziert bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) sowie gelistet für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Wir finden die für Sie lukrativste Kombination aus Bundes-, Landes- und Kommunalförderung.
Wir dokumentieren die korrekte Durchführung nach den strengen KfW-Kriterien.
Dank digitalisierter Prozesse erstellen wir Ihren iSFP zügig und präzise.
1. Die gesetzlichen Nachrüstpflichten (Auch ohne Umbau)
• Dämmung der obersten Geschossdecke: Wenn das Dach oder die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Räumen (Dachboden) nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt, muss diese gedämmt werden. (Betrifft zugängliche, aber ungedämmte Decken).
• Isolierung von Rohren: Heizungs- und Warmwasserleitungen, die durch unbeheizte Räume (z. B. den ungeheizten Keller) verlaufen, müssen gedämmt sein, um Wärmeverlust zu stoppen.
• Heizkessel-Austausch: Öl- und Gasheizungen (Standard- und Konstanttemperaturkessel), die älter als 30 Jahre sind, dürfen in der Regel nicht mehr betrieben werden. (Ausnahmen gibt es für Niedertemperatur- und Brennwertkessel).
Wichtige Ausnahme (Die „Alteigentümer-Regelung“): Wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus bereits seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen, sind Sie von diesen drei Nachrüstpflichten befreit. Die Pflichten greifen erst bei einem Eigentümerwechsel (Kauf, Erbe, Schenkung).
2. Die „10-Prozent-Regel“ bei geplanten Sanierungen
Wenn Sie sich entscheiden, ein Bauteil Ihres Hauses anzufassen und zu renovieren, müssen Sie den GEG-Standard einhalten, sobald Sie mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche dieses Bauteils verändern.
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Sanierungsmaßnahmen für Ihre Immobilie energetisch und wirtschaftlich am sinnvollsten sind.
Bayernweit für Sie im Einsatz
Wir haben Ihre Nachricht erhalten und uns bereits für Ihr Projekt vorgemerkt. Ein Energie-Experte unseres Teams wird sich innerhalb der nächsten 24-48 Stunden bei Ihnen melden.